Die Logopädie ist in Deutschland im medizinischen Kontext ein „Heilmittel“ und ein Teil der medizinischen Grundversorgung.
Ihr Arzt (i.d.R. Kinderarzt, Pädaudiologe, HNO-Arzt, Kieferorthopäde, Neurologe oder Hausarzt) verordnet eine logopädische Behandlung, wenn eine medizinische Indikation vorliegt.
Die Behandlung kann je nach Störungsbild in Einzel- oder Gruppentherapie erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen muss. Deshalb kann es von Vorteil sein, die Verordnung erst nach der Terminabsprache mit uns beim behandelnden Arzt abzuholen.
Je nach Störungsbild und Ermessen Ihres Arztes werden Therapieeinheiten von 30, 45 oder 60 Minuten verordnet. Die Therapie findet dann ein bis zweimal in der Woche statt.
Ab dem 18. Lebensjahr besteht eine gesetzliche Zuzahlungspflicht von 10% des Verordnungswertes und 10€ Rezeptgebühr pro Verordnung.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Bitte lassen Sie sich diesbezüglich von Ihrer Krankenkasse beraten.